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DSGVO und lokale Datenhaltung

Warum eine lokal installierte Anwendung viele DSGVO-Fragen von vornherein vermeidet.

Da CustoDoc lokal auf dem eigenen Server oder Rechner läuft und keine eigene Cloud-Infrastruktur betreibt, entsteht durch die Nutzung selbst kein Auftragsverarbeitungsverhältnis mit dem Hersteller.

Keine Cloud-Pflicht, kein automatisches AV-Verhältnis

CustoDoc läuft auf dem eigenen Server oder Rechner des Kunden, es gibt keine vom Hersteller betriebene Cloud-Infrastruktur, auf der Dokumente gespeichert würden. Allein durch die Nutzung entsteht damit kein Auftragsverarbeitungsverhältnis mit dem Hersteller.

Verantwortung bei optionalen Cloud-Diensten

Entscheidet sich ein Kunde bewusst für einen Cloud-KI-Anbieter statt einer lokalen KI-Runtime, betrifft ein mögliches Auftragsverarbeitungsverhältnis diesen selbst gewählten Anbieter, nicht CustoDoc. Diese Entscheidung liegt vollständig beim Kunden.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hersteller?

Für die reine Nutzung von CustoDoc nicht, da keine Dokumente an eine vom Hersteller betriebene Infrastruktur übertragen werden. Ein optionaler Cloud-KI-Anbieter für die Klassifizierung ist davon unabhängig zu bewerten.